Eignungsprüfung (EUF)

Die Eignungsprüfung, eigentlich Eignungsuntersuchung und Feststellung genannt (EUF) kann, muss aber nicht zwingend nach der Musterung durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, wozu Du dich eignest und in welchen Funktionen Du am besten einsetzbar bist.

Die EUF ist ein ziemlich sicheres Signal, dass Deine Einberufung unmittelbar bevorsteht und damit ein Hinweis für Dich, dass Du dir langsam darüber klar werden solltest, wie Du Dich zukünftig der Bundeswehr gegenüber verhalten willst (Ausmusterung oder Antreten ?). Die EUF kann und sollte auch auf jeden Fall verweigert werden, da es wichtig ist, den Wehrbehörden so wenig wie möglich Informationen über sich zukommen zu lassen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Du bei der EUF gleich den Einberufungsbescheid in die Hand gedrückt bekommst.
Die einfachste Methode, die EUF zu verweigern, ist das entschuldigte Fernbleiben, und das durchaus auch mehrmals, ähnlich wie bei der Musterungsverweigerung.

Meist kommt nach ein oder zwei Ladungen zur EUF ein Einberufungsbescheid bzw. eine Vorbenachrichtigung.

Da die EUF, nicht durchgeführt werden muss, schützt die Verweigerung der EUF nicht vor einer Einberufung!

Das heißt: wer rechtskräftig tauglich gemustert ist, kein Widerspruchsverfahren am laufen hat oder zurückgestellt ist, kann vom Kreiswehrersatzamt (KWEA) auch ohne EUF einberufen werden!

Es wird daher jetzt langsam Zeit sich mit dem Thema Ausmusterung zu befassen.